Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen und Reservierungen
der Konferenz- und Banketträume des Bad Homburger Brauhauses (BHB)
auf dem Kronenhof
Stand: 23.10.2023
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Räumen und
Flächen des BHB zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen,
Ausstellungen und Präsentationen etc. sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Kunden
erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des BHB.
2. Die Unter-oder Weitervermietung der überlassenen Räume und Flächen sowie die Einladung
zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs-oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen
schriftlichen Zustimmung des BHB.
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich
schriftlich vereinbart wurde.
§ 2 Vertragsabschluss, -partner, Haftung
1. Der Vertrag kommt erst durch rechtsverbindliche Unterzeichnung des Vertragsangebotes bzw. durch
schriftliche Bestätigung durch den Kunden und das BHB zustande; diese sind die Vertragspartner.
Vertragspartner ist die Bad Homburger Brauhaus GmbH & Co KG, Zeppelinstrasse 10,
61352 Bad Homburg.
2. Ist der Kunde nicht der Veranstalter selbst bzw. wird von ihm ein gewerblicher Vermittler eingeschaltet,
so haften diese zusammen gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
3. Die Haftung des BHB ist, soweit es sich nicht um wesentliche Vertragspflichten im leistungstypischen
Bereich handelt, beschränkt auf Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des BHB, seiner
gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an
den Leistungen des BHB auftreten, wird das BHB bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden
bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die
Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde
verpflichtet, das BHB rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen
Schadens hinzuweisen.
4. Alle Ansprüche gegen das BHB verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen
Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die
Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung des BHB beruhen.
§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Das BHB ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und zugesagten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommene Leistungen vereinbarten
bzw. geltenden Preise des BHB zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und
Auslagen des BHB an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften.
Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Änderungen des
Mehrwertsteuersatzes gehen ungeachtet des Zeitpunkts des Vertragsabschlusses zu Lasten des Kunden.
3. Das Ausstellen einer Rechnung ist erst ab einem Mindestumsatz von 150 Euro möglich.
4. Es gilt die im Angebot festgehaltene Rechnungsadresse. Bei Änderungswünschen nach
Rechnungserstellung erlauben wir uns eine Bearbeitungsgebühr von 25 Euro zu erheben.
5. Rechnungen des BHB ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne
Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das BHB berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu
verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
Aufrechnungs-, Zurückbehaltungs- oder Minderungsansprüche können nur mit unbestrittenen oder
rechtskräftigen Forderungen geltend gemacht werden.
6. Das BHB ist zur Erhebung einer Vorauszahlung berechtigt.
Die Höhe und die Zahlungstermine der Vorauszahlung bzw. auch der vereinbarte Verzicht in Verbindung
mit einer Kostenübernahmeerklärung (nur bei Firmenkunden) werden vertraglich vereinbart.
§ 4 Rücktritt des BHB
1. Wird die Zahlungssicherheit nach einer vom BHB gesetzten angemessenen Frist nicht geleistet, ist das
BHB zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
2. Ferner ist das BHB zum außerordentlichen Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn
– höhere Gewalt oder andere vom BHB nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages
unmöglich machen;
– Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. der Person des
Kunden oder des Zwecks seines Aufenthaltes, gebucht werden;
– das BHB begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen
Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des BHB in der Öffentlichkeit gefährden kann,
ohne dass dies dem Herrschafts-bzw. Organisationsbereich des BHB zuzurechnen ist;
– ein Verstoß gegen § 1 Abs. 2 vorliegt.
3. Das BHB hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen
und Gegenleistungen des Vertragspartners unverzüglich zu erstatten.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des BHB entsteht dem Kunden kein Anspruch auf Schadensersatz
§ 5 Stornierung und Rücktrittsrecht des Kunden (Abbestellung)
Sollte der Kunde die Leistungen des BHB nach Vertragsabschluss nicht in Anspruch nehmen ist das
BHB berechtigt, den Auftragswert anteilig in Rechnung zu stellen.
2. Tritt der Kunde erst zwischen der 4. und 2. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das
BHB berechtigt 35% des entgangenen Umsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt
70% des Umsatzes.
Die Berechnung des Umsatzes erfolgt auf Basis des vereinbarten Angebots und der vereinbarten
Teilnehmerzahl, mindestens jedoch auf Basis des Mindestumsatzes der Räumlichkeit.
3. Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das BHB berechtigt, bei einem Rücktritt
zwischen der 4. und 2. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt
85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen, mindestens jedoch auf
Basis des Mindestumsatzes der Räumlichkeit.
4. Der Kunde ist zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn höhere Gewalt oder gesetzliche
oder behördliche Bestimmungen, die bei Vertragsabschluss noch nicht vorlagen, die Erfüllung des
Vertrags unmöglich machen (z.B. Beschränkungen aufgrund Pandemieausbruch).
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§ 6 Änderung der Teilnehmerzahl und/oder der Veranstaltungszeit
1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens fünf Werktage vor
Veranstaltungsbeginn dem BHB mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Bestätigung des BHB.
2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden um maximal 5% wird vom BHB bei der
Abrechnung anerkannt. Bei darüberhinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich vereinbarte
Teilnehmerzahl abzüglich 5% zugrunde gelegt. Der Kunde hat das Recht, den vereinbarten Preis um die
von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl ersparten Aufwendungen zu
mindern.
3. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
4. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das BHB berechtigt, die vereinbarten
Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden
unzumutbar ist.
5. Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des BHB die vereinbarten Anfangs- oder
Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann das BHB die zusätzlichen Kosten Leistungsbereitschaft
angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das BHB trifft ein Verschulden.
6. Gehen Veranstaltungen über 23 Uhr hinaus, werden Nachtzuschläge berechnet.
§ 7 Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen
bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem BHB. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der
Gemeinkosten berechnet.
§ 8 Technische Einrichtungen und Anschlüsse
1. Soweit das BHB für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von
Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden.
Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das BHB
von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des
BHB bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende
Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des BHB gehen zu Lasten des Kunden,
soweit das BHB diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf
das BHB pauschal erfassen und berechnen.
3. Der Kunde ist mit Zustimmung des BHB berechtigt, eigene Telefon-, Telefax-und
Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das BHB eine Anschlussgebühr verlangen.
4. Störungen an vom BHB zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden
nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden,
soweit das BHB diese Störungen nicht zu vertreten hat.
§ 9 Mitgebrachte Sachen
1. Mitgeführte Ausstellungs-oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des
Kunden in den Veranstaltungsräumen. Das BHB übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung
keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder
Vorsatz des BHB, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
2. Dekorationsmaterial oder sonstige Gegenstände darf der Kunde nur mit schriftlicher Zustimmung des
BHB aufstellen und/oder anbringen. Sämtliche Materialien müssen den brandschutztechnischen
Anforderungen entsprechen. Das BHB kann dafür einen behördlichen Nachweis verlangen.
Wegen möglicher Beschädigungen sind Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem
BHB abzustimmen. Es dürfen keine eigenmächtigen Veränderungen an der Einrichtung der
Veranstaltungsräume vorgenommen werden (Möbel verstellen, Bilder abhängen o.ä.).
Die Verwendung von Skylaternen, Feuerwerk, Wunderkerzen, sowie Konfetti o.ä. ist nicht gestattet.
3. Vom Kunden eingebrachte Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich und vollständig
zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf das BHB die Entfernung und/oder Lagerung zu Lasten des
Kunden vornehmen und Lagerungs-, Reinigungs-, und Entsorgungskosten in Rechnung stellen.
§ 10 Haftung des Kunden für Schäden
1. Der Kunde haftet er für alle Schäden an Gebäude und/oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer
bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
2. Das BHB kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kautionen,
Bürgschaften) verlangen.
§ 11 Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder
Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und ausschließlicher
Gerichtsstand ist Bad Homburg.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen
unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine deren wirtschaftlichem
Zweck entsprechende Vertragsklausel zu ersetzen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften
Hier können Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen als PDF herunterladen:
[PDF] AGB Bad Homburger Brauhaus